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   LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95   

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https://dejure.org/1996,4899
LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95 (https://dejure.org/1996,4899)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95 (https://dejure.org/1996,4899)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1996 - 11 (8) Sa 1418/95 (https://dejure.org/1996,4899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Jahressonderzahlung; Entstehung eines Anspruchs; Tatsächliche Arbeitsleistung; Fälligkeitstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1
    Arbeitsentgelt: Voraussetzungen der tariflichen Jahressonderzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94

    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95
    Mit der Fälligkeitsregelung in § 2 Nr. 3 TV-Sonderzahlung haben die Tarifvertragsparteien den Zeitpunkt bestimmt, zu dem der Arbeitnehmer die Sondervergütung verlangen kann und der Arbeitgeber die Leistung erbringen muß (vgl. BAG v. 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - in DB 1996, 433, 434).

    Gerade dann, wenn eine Regelung den Begriff "Fälligkeit" ausdrücklich verwendet, ist eine Gleichsetzung der Fälligkeit mit der Anspruchsentstehung nicht ohne weitere Hinweise in der tariflichen Regelung möglich (vgl. BAG v. 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - a.a.O.).

  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92

    Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95
    Die Parteien des TV-Sonderzahlung haben mit diesen beiden eigenständigen Anspruchsvoraussetzungen einer üblichen Tarifpraxis Rechnung getragen, die ausdrücklich zwischen einer Stichtagsregelung bezogen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses (hierzu z.B. BAG v. 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 107) und einem bestimmten Maß an Arbeitsleistung im Bezugszeitraum (hierzu z.B. BAG v. 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 129) unterscheidet.
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95
    Die Parteien des TV-Sonderzahlung haben mit diesen beiden eigenständigen Anspruchsvoraussetzungen einer üblichen Tarifpraxis Rechnung getragen, die ausdrücklich zwischen einer Stichtagsregelung bezogen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses (hierzu z.B. BAG v. 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 107) und einem bestimmten Maß an Arbeitsleistung im Bezugszeitraum (hierzu z.B. BAG v. 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 129) unterscheidet.
  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 832/93

    Weihnachtsgratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95
    Eine Aussage dazu, wann der Sondervergütungsanspruch entsteht, enthält eine Regelung, wonach die Sondervergütung mit der Abrechnung für den Monat November fällig wird, nicht (vgl. BAG v. 21.12.1994 - 10 AZR 832/93 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 119).
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

    bb) Die in § 2 Nr. 3 TV-Weihnachtszuwendung geregelte Fälligkeit der Sondervergütung mit der Abrechnung für den Monat November spricht ebenfalls nicht für das Verständnis des Landesarbeitsgerichts (wie hier LAG Düsseldorf 4. März 1996 - 11 (8) Sa 1418/95 - zu B I 2 der Gründe; aA LAG Hamm 22. Januar 2015 - 15 Sa 1042/14 - zu I 2 c aa der Gründe; 29. September 2011 - 8 Sa 665/11 - zu I 2 c (2) der Gründe; LAG Nürnberg 7. August 2007 - 6 Sa 243/07 - zu II 1 der Gründe) .
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